Campact: Kinderrechte kennen keine Herkunft

Asylrecht

Hier wollen wir nur einen kurzen Abriß des Asylrechts in Deutschland und seiner Geschichte geben. Genauere Hinweise finden Sie beim Asylnetz in unseren Verweisen.

Nach dem Völkermord im Dritten Reich war man sich in Deutschland einig, daß solch eine Barbarei nie wieder möglich sein darf. Dies fand seinen Niederschlag in einer Verfassung („Grundgesetz“, GG), die die Menschenrechte an die oberste Stelle setzt, zu allererst die Menschenwürde.

Viele Menschen überlebten die Nazizeit nur, weil sie in anderen Ländern Zuflucht fanden. Der Parlamentarische Rat zog daraus die Konsequenz, in Artikel 16 Abs. 4 GG durch die einfache und eindeutige Vorschrift „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ politisch Verfolgten in Deutschland Schutz vor ihren Verfolgerstaaten zu gewähren.

Zu Beginn der Neunzigerjahre schufen jedoch verantwortungslose Politiker ein Meinungsklima, in dem Asylbewerber und andere Zuwanderer für nahezu alle Übel dieser Welt verantwortlich gemacht wurden, und das schließlich in unzähligen fremdenfeindlichen Pogromen, Morden und Brandstiftungen gipfelte.

Namen wie Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda, Mölln, Hünxe und Solingen stehen auch heute noch für derartige Taten, bei denen zum Teil die einheimische Bevölkerung dabeistand, den Tätern applaudierte und - bestenfalls - völlig überforderte Behörden der Lage nicht gewachsen waren.

Die Politik hatte sich selbst den Druck geschaffen, dem sie nur durch Bekämpfung der Verbrechensopfer und durch irreversible, massive Eingriffe in das Grundgesetz abhelfen zu können glaubte: Im Dezember 1992 beschloß der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und großen Teilen der FDP und der SPD eine Verfassungsänderung, die der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit bestätigte.

Mit Wirkung vom 01.06.1993 wurde das Asylrecht de facto abgeschafft und der einfache und kurze Absatz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ durch einen eigenen Artikel 16a mit fünf Absätzen und vielen Detailregelungen ersetzt. Seither genießen nur noch Flüchtlinge Asylrecht, die auf dem See- oder Luftweg ohne Zwischenlandung aus ihrem Verfolgerstaat kommen. Wer auf dem Landweg kommt, hat dabei zwangsläufig das Territorium eines deutschen Nachbarlandes betreten. Diese wurden jedoch sämtlich zu „sicheren Drittstaaten“ erklärt, außerdem alle EG-Mitgliedsstaaten und Norwegen.

Wer auf dem Luftweg ankommt, darf nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sondern wird während der Dauer seines Asylverfahrens unter menschenunwürdigen Bedingungen auf dem Flughafengelände gefangengehalten. Viele Asylbewerber halten diesen Bedingungen nicht stand und begehen in der Haft Selbstmord.

Das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ besagt, daß in bestimmten festzulegenden Ländern (Bulgarien, Ghana, Polen, Rumänien, Senegal, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn) einfach keine politische Verfolgung stattfindet. Wer aus solch einem Land kommt, erhält zwar Zugang zum Asylverfahren, muß dessen Ausgang jedoch in seinem Heimatland abwarten. Wirklich politisch Verfolgten nützt dies natürlich nichts: Sie werden ggf. in Folter oder Tod abgeschoben.

Eine weitere Neuerung legt fest, daß im Asylverfahren nur solche Tatsachen berücksichtigt werden, die der Antragsteller bereits bei der ersten Vernehmung vorbringt. Den teilweise schwer traumatisierten Menschen ist so gut wie nie klar, in welcher Situation sie sich befinden: Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, verschweigen dies oft aus Scham; Folteropfer können über ihre Erlebnisse erst nach vielen Monaten reden, und auch dann nur, wenn sie ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit haben. Eine erfolgreiche Traumatherapie, die in Zentren für Folteropfer in Ulm und Berlin mit großem Engagment und Professionalität durchgeführt wird, ist kaum möglich, wenn dem Folteropfer ständig die Angst vor Abschiebung im Nacken sitzt.

Die Flüchtlinge verstehen nicht, warum sich der Vernehmungsbeamte viel mehr für ihren Fluchtweg interessiert als für ihr Schicksal, das sie in die Flucht getrieben hat.


Das Asylverfahren in Deutschland

... und welche Auswirkungen es auf Flüchtlinge hat

Eine ausführliche und übersichtliche graphische Darstellung des Asylverfahrens finden Sie in folgenden Schaubildern von Günther Flößer:

1. Stufe: Entscheidungen durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

2. Stufe: Verwaltungsgerichtliches Verfahren

Anmerkungen zur Übersicht über das Asylverfahren


Thilo Benner und Günther Flößer
letzte Änderung: 22.02.2004